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Baulicher Wärmeschutznachweis für Wohn und Nichtwohngebäude

WärmeschutznachweisWärmeschutznachweise sind nach der jeweiligen Landesbauordnung und den Maßgaben des §16 EnEV bei Neubauten anzufertigen. Meistens verlangt die örtliche Baubehörde die Einreichung des Wärmeschutznachweises mit dem Bauantrag.

Wärmeschutznachweis nach EnEV

Eine DIN gerechter Wärmeschutznachweis für den Neubau nach EnEV gehört zu den erforderlichen Bauvorlagen. Nach Wärmeschutzverordnung ist der Nachweis zum Wärmeschutz zusammen mit dem Bauantrag und den anderen bautechnischen Unterlagen bei der Baugenehmigungsbehörde vor Baubeginn einzureichen. Nach der Fertigstellung des Bauvorhabens wird geprüft, ob das Bauwerk die Vorgaben der EnEV für den Wärmeschutznachweises erfüllt. Wurde beispielsweise ein anderer Dämmstoff wie vorab geplant verwendet muss die Einhaltung der U-Werte  auch weiterhin gewährleistet werden. Abschließend wird der Gebäudeenergieausweis ausgestellt und dem Bauherrn ausgehändigt. Da das Erstellen des Wärmeschutznachweis als Bestandteil der Genehmigungsplanung anzusehen ist, sollten erfahrene Bafa-Energieberater hinzugezogen werden, welche für die Ausstellung von Wärmeschutznachweisen für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude qualifiziert sind.

Die Ziele des baulichen Wärmeschutzes

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