Baulicher Wärmeschutznachweis für Wohn und Nichtwohngebäude

 

WärmeschutznachweisWärmeschutznachweise sind nach der jeweiligen Landesbauordnung und den Maßgaben des §16 EnEV bei Neubauten anzufertigen. Meistens verlangt die örtliche Baubehörde die Einreichung des Wärmeschutznachweises mit dem Bauantrag.

Wärmeschutznachweis nach EnEV

Eine DIN gerechter Wärmeschutznachweis für den Neubau nach EnEV gehört zu den erforderlichen Bauvorlagen. Nach Wärmeschutzverordnung ist der Nachweis zum Wärmeschutz zusammen mit dem Bauantrag und den anderen bautechnischen Unterlagen bei der Baugenehmigungsbehörde vor Baubeginn einzureichen. Nach der Fertigstellung des Bauvorhabens wird geprüft, ob das Bauwerk die Vorgaben der EnEV für den Wärmeschutznachweises erfüllt. Wurde beispielsweise ein anderer Dämmstoff wie vorab geplant verwendet muss die Einhaltung der U-Werte  auch weiterhin gewährleistet werden. Abschließend wird der Gebäudeenergieausweis ausgestellt und dem Bauherrn ausgehändigt. Da das Erstellen des Wärmeschutznachweis als Bestandteil der Genehmigungsplanung anzusehen ist, sollten erfahrene Bafa-Energieberater hinzugezogen werden, welche für die Ausstellung von Wärmeschutznachweisen für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude qualifiziert sind.

Die Ziele des baulichen Wärmeschutzes

  • der Bereitstellung eines gesunden Wohnklimas für den Nutzer; darunter sind sowohl die Gewährleistung einer behaglichkeitsorientierten Temperaturverteilung im Raum. (also die Vermeidung von Schimmelpilzen an Oberflächen und damit auch in der Raumluft durch ausreichend hohe Innenoberflächentemperaturen der wärmeübertragenden Bauteile)
  • dem Schutz der Baukonstruktion vor Feuchteschäden; darunter sind alle Gesichtspunkte des Schutzes gegen Wasser in flüssiger Form (also Schlagregen, Tauwasser im Bauteilinneren sowie auf der Oberfläche, Stauwasser etc.) zu subsumieren, die die Baukonstruktion schädigen und ihre wärmeschutztechnischen Eigenschaften und die raumklimatischen Eigenschaften verschlechtern können
  • der Einsparung der Primärenergie, die für die ordnungsgemäße Nutzung eines Gebäudes erforderlich wird; damit soll sowohl die Reichweite – und somit auch die kostengünstige Verfügbarkeit – der aktuell nutzbaren, jedoch nicht regenerativen Primärenergieträger Öl, Gas und Kohle vergrößert als auch die Belastung der Atmosphäre mit Schadstoffen (hier primär Kohlendioxid [CO2] zur Verlangsamung des Treibhauseffekts) verringert werden.