Schallschutznachweis

 

DEGA-Schallschutzausweis

Der Bewohner erwartet in seiner Wohnung einen Schutz vor Geräuschen von außen und aus der Nachbarschaft sowie ein Mindestmaß an Vertraulichkeit.
Schallschutz gilt daher als ein wichtiges Merkmal für die Qualität einer Wohnung. Der bauaufsichtlich aus Gründen des Gesundheitsschutzes
geforderte Schallschutz ist in DIN 4109 [1] festgelegt. In Abschnitt 1 („Anwendungsbereich und Zweck“) der DIN 4109 heißt es dazu wie folgt:
„In dieser Norm sind Anforderungen an den Schallschutz mit dem Ziel festgelegt, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen
durch Schallübertragung zu schützen. Aufgrund der festgelegten Anforderungen kann nicht erwartet werden, dass Geräusche von außen oder aus
benachbarten Räumen nicht mehr wahrgenommen werden.“